Bindeglied zwischen Verlagen und Einzelhändlern: der Pressegroßhandel.
Jede zweite Zeitung, jede zweite Zeitschrift findet Ihren Weg zum Leser über die Vertriebswege des Pressegroßhandels. Damit ist das Presse-Grosso der führende Verbreitungskanal für Presseprodukte in Deutschland, weit vor den Absatzwegen über den Bahnhofsbuchhandel, den werbenden Buch- und Zeitschriftenhandel, das verlagseigene Abonnementgeschäft und die Lesezirkelunternehmen.

Als Bindeglied zwischen Verlagen und Einzelhandel sorgt der Grossist dafür, dass sämtliche Presseerzeugnisse, von der Tageszeitung bis zur Fernsehzeitschrift, vom Rätselheft über Comics und Taschenbücher bis hin zu einer Reihe von Non-Press-Produkten in jeder Verkaufsstelle seines Vertriebsgebietes liegen. Er bezieht seine Ware bei Verlagen und liefert sie bis in die kleinste Verkaufsstelle. Und das immer schnell, pünktlich und zuverlässig.

Die besondere Stellung des Presse-Grosso in der modernen Medienlandschaft

Mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes wird Pressefreiheit garantiert und die Gleichschaltung von Medien sowie die Unterdrückung unbequemer Meinungen ausgeschlossen. Das mit diesem Ziel in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaute Großhandelssystem für Zeitungen und Zeitschriften ist ein nicht unwesentlicher Garant der Pressefreiheit und Pressevielfalt. Es unterliegt einigen wesentlichen Besonderheiten:

- Preisbindung

Bundesweit können Presseerzeugnisse zum gleichen Preis erworben werden. Dahinter steht der Gedanke, dass kleine wie große Händler im Wettbewerb die gleichen Chancen haben sollen. Somit sichert die Preisbindung die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Presseerzeugnissen.

- Feste Erstverkaufstage

Wissen ist bekanntlich Macht. Damit kein Leser einen Informationsvorsprung besitzt, werden von den Verlagen einheitliche Erstverkaufstage festgelegt.

- Alleinauslieferung

Jeder Presse-Großhändler hat ein festes Gebiet, das nur er beliefert. Dieses Alleinauslieferungsrecht verpflichtet den Presse-Großhändler gleichzeitig, auch Einzelhändler mit äußerst geringem Presseumsatz anzufahren und zu beliefern - selbst wenn dies unwirtschaftlich ist. Die Überallerhältlichkeit des Presse-Angebotes ist dadurch garantiert.

- Remissionsrecht

Mit dem Recht, unverkaufte Presseerzeugnisse zurückzugeben, entfällt das Risiko, auf unverkaufter Ware "sitzen zu bleiben". Wir können also auch spezielle Zeitungen und Zeitschriften bevorraten, die nur einen kleinen Kundenkreis ansprechen. Das Remissionsrecht unterstützt somit die Pressevielfalt.